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von NK

Stark verwässert

Moorschutz in Entwurf der EU-GAP 2020 ungenügend

27/11/2020 Beim Thema Moore sind die Ende Oktober beschlossenen Änderungsvorschläge von Agrarministerrat und Parlament für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ab 2023 ungenügend. Moore sind in den Bestimmungen zum Erhalt landwirtschaftliche Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ) behandelt. Der Agrarministerrat hat den ursprünglich vorgesehenen „Angemessenen Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen“, also Mooren, abgeschwächt und hinausgezögert zu „Minimaler Schutz von Feuchtgebieten und Mooren spätestens ab 2025“. Das Parlament beschloss hingegen die Formulierung „Effektiver Schutz von Feuchtgebieten und angemessener Erhalt von Mooren“, die viel Interpretation zulässt. Wäre ein bloßer Erhalt von Moorflächen gemeint, würden sehr viele dieser Böden durch bestehende Entwässerung weiter degradieren und weiter beängstigend hohe Treibhausgasemissionen verursachen. Einen Lichtblick gibt es: Paludikultur soll beihilfefähig werden! Das würde die nasse Bewirtschaftung der Landwirtschaft auf entwässerten Böden gleichstellen und die flächenbezogenen Direktzahlungenermöglichen. Das Informationspapier Peatlands in the EU CAP des Greifswald Moor Centrum und vieler Partner erklärt, wie Moore und Moornutzung angemessen in der GAP berücksichtigt werden könnten. Konkrete Hinweise zum GLÖZ2 in Deutschland gibt das Informationspapier GLÖZ 2 „Angemessener Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen“. Eine Übersicht der Instrumente für eine klimaverträgliche Moornutzung in Deutschland haben Autoren von Greifswald Moor Centrum und Deutschem Verband für Landschaftspflege in “Berichte über Landwirtschaft” veröffentlicht.

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